Leben braucht Erinnerung
Trauer auch
Menschen suchen einen festen Platz gegen das Vergessen. Einen Ort zur stillen Zwiesprache mit dem Verstorbenen. Ein Grab ist deshalb nicht nur letzte Ruhestätte, sondern vor allem auch persönlicher Ausdruck unserer Wertschätzung.
Neben der klassischen Dauergrabpflege, die in der Regel durch einen Gärtner ausgeführt wird, bieten wir Ihnen als Steinmetzmeisterbetrieb auch die
Grabmalvorsorge und Grabmalpflege an.
Bei der Grabmalvorsorge
handelt es sich um Serviceleistungen, die alle Angehörigen bei einem Trauerfall erheblich entlasten
und ihnen Sicherheit geben.
Die Grabmalvorsorge gewährleistet das Erstellen der Grabanlage nach der Beisetzung. In diesem Fall
liefern wir, als Vertragsbetrieb der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen - Thüringen GmbH das schon zu Lebzeiten vertraglich vereinbarte Grabmal mit Grabumfassung und
Zubehör.
Die Grabmalpflege
ist eine langfristige Hilfestellung für Angehörige, die sich aufgrund ihres Wohnorts, aus zeitliche oder gesundheitlichen Gründen
nicht um das Grabmal kümmern können. Im Treuhandvertrag zur Grabmalpflege wird eine regelmäßige, sorgfältige und fachgerechte Pflege des Grabmals, der Grabumfassung und des Grabzubehörs über einen
festgelegten Zeitraum bis zum Ende der Ruhefrist vereinbart. So ist sichergestellt, dass die Grabstätte dauerhaft in einem würdigen Zustand bewart wird.
Der treuhänderisch garantierte Dauergrabmalpflegevertrag /Grabmalvorsorgevertrag wird ausschließlich mit
Steinmetzbetrieben abgeschlossen, die vom Friedhofsträger zugelassen und Mitglied der Innung sind.
Der Vertrag beinhaltet Angaben über die Grabstätte,die Laufzeit sowie die zu erbringenden Leistungen.
Dieser Vertrag wird durch die Treuhandstelle geprüft. Sie verwaltet auch die vom Auftraggeber als Ein-
malzahlung bei Vertragsabschluß geleistete Vertragssumme und nimmt sämtliche Zahlungen an den Stein-
metzberieb vor.Natürlich erst, nachdem die Leistung erbracht ist.
Die jährlich anfallenden Erträge werden dem jeweiligen Treuhand – Konto gutgeschrieben und für Preissteigerungen
sowie notwendige Sonderleistungen verwendet.
Der beauftragte Fachbetrieb richtet sich in der Gestaltung und Pflege nach den örtlichen Gegebenheiten
und Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung.
Die regelmäßige Kontrolle der Grabanlage durch die Treuhandstelle garantiert eine ordnungsgemäße
Ausführung.
Wichtig:
Das eingezahlte Geld darf ausschließlich für den im
Vertrag festgelegten Zweck verwendet werden.
Eingezahlte Vorsorgebeträge sind pfändungssicher.
Für weitere Informationen steht Ihnen
die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH
gerne zur Verfügung